Vier Wege zurück in die gesetzliche Krankenversicherung: So gelingt der Wechsel von der privaten Versicherung
- Carolin Ochs
- 16. Okt. 2023
- 3 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 25. Juni 2024
Was die meisten von uns wissen: wenn jemand nicht mehr in der privaten Krankenversicherung versichert sein möchte, muss man sich wieder anstellen lassen. Aber ist das der einzige Weg? In diesem Artikel lernt ihr 4 Wege kennen, wie ihr von der privaten zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln könnt. Unter dem Artikel findet ihr die wichtigsten Rechtsgrundlagen. Infos zu Fortbildungen gibt es hier
1. Anstellung
Der einfachste Weg zurück für alle Menschen, die noch keine 55 Jahre alt sind, ist die Anstellung durch einen Arbeitsvertrag. Aber aufgepasst: es muss immer mehr als ein Minijob sein. Das bedeutet im Jahr 2024 müsstet ihr monatlich mehr als 538 EUR verdienen.
2. Gehalt reduzieren
Du hast Dich bei Erreichen der Versicherungspflichtgrenze dazu entschieden, in die private Versicherung zu wechseln. Jetzt merkst Du allerdings, dass das nichts für Dich ist? Dann macht es vielleicht Sinn eine Weile in Teilzeit zu arbeiten. Durch den Wechsel in die Teilzeitbeschäftigung kommst Du mit deinem Einkommen wieder unter die Versicherungspflichtgrenze und wirst Versicherungspflichtig als Arbeitnehmer:in.
Diese Regelung gilt nicht für Über 55-jährige!
3. Familienversicherung
Wenn eure Ehegattin oder euer Ehegatte gesetzlich versichert ist, könnt ihr euch kostenlos in der Familienversicherung mitversichern. Euer Einkommen aus der Selbstständigkeit muss dafür unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze von derzeit 538 EUR monatlich liegen (Stand 2024).

Bei Rentner:innen ist das etwas schwieriger, da die Rente auf einen bestimmten Betrag festgesetzt ist. Doch auch hier gibt es eine Möglichkeit: Man kann die Rente auf eine sogenannte Teilrente reduzieren. Dazu müsst ihr euch euren entsprechenden Prozentbetrag ausrechnen und bei der deutschen Rentenversicherung die Teilrente beantragen.
Achtung: Anspruch auf Sozialleistungen durch das Jobcenter oder das Sozialamt habt ihr dann allerdings nicht, da ihr ja die Rente freiwillig reduziert habt und sie jederzeit wieder erhöhen könntet. Das geht auch bei Personen über 55 Jahren!
Derzeit gibt es vom Gesetzgeber Pläne den Weg in die Familienversicherung durch eine Teilrente wieder zu schließen. Diese Pläne wurden allerdings noch nicht umgesetzt.
4. Gesetzliche Versicherung in einem anderen EU Land
Wer sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung anmelden möchte, muss eigentlich mindestens 24 Monate Vorversicherungszeiten in den letzten fünf Jahren in einer gesetzlichen Krankenversicherung nachweisen. Oder aber in den letzten 12 Monaten durchgängig in einer gesetzlichen Versicherung versichert gewesen sein.
Privatversicherte können sich deshalb nicht so einfach in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichern.

Anders sieht es aus, wenn man als Deutsche Person zuletzt gar nicht oder in einer gesetzlichen Versicherung versichert war.
‚Zuletzt in einer gesetzlichen Versicherung?‘ Hierzu zählen auch staatliche oder gesetzliche Krankenversicherungen und Absicherungssysteme in anderen Ländern der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz.
Man fällt dann unter die sogenannte Auffangpflichtversicherung. Für diesen Einstieg in die Gesetzliche Krankenversicherung braucht man keine Vorversicherungszeiten. Das ist eine Pflichtversicherung, die ‚kraft Gesetz‘ entsteht.
‚Kraft Gesetz‘?
Das bedeutet die Versicherung entsteht automatisch durch das Erfüllen der Voraussetzungen. Die Versicherungspflicht muss allerdings noch bei einer gesetzlichen Versicherung angezeigt werden. Wenn das erledigt ist, wird die Versicherung ab dem ersten Tag der Versicherungspflicht aktiv. Zum Beispiel ab dem Zeitpunkt ab dem man sich wieder in Deutschland niederlässt.
Man ist dann in der freiwilligen Versicherung pflichtversichert. Das klingt etwas kompliziert, ich weiß.
Kontaktiere in diesem Fall eine gesetzliche Krankenversicherung Deiner Wahl und zeige Deine Versicherungspflicht dort an. Die Beiträge für die Versicherung werden dann anhand Deines Einkommens berechnet.
Auch über 55-jährige profitieren von dieser Regelung!
Du findest meine Beiträge hilfreich?
Folge mir auf YouTube oder Gib mir gerne auf Ko-Fi einen Kaffee aus:
Rechtsgrundlagen und Quellen:
Verischerungpflichtgrenze
Rechengrößen (auch Geringfügigkeit und Minijob)
Freiwillige Versicherung §9 Abs. 1 Nr. 1 SGB V
"Der Versicherung können beitreten: Personen, die als Mitglieder aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind und in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens vierundzwanzig Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens zwölf Monate versichert waren"
Teilrente
"Altersrenten können als Vollrente oder als Teilrente gezahlt werden (§ 42 SGB VI). Der Anteil der Teilrente kann bei den Altersrenten beliebig gewählt werden, solange er mindestens 10 Prozent oder höchstens 99,99 Prozent der Vollrente beträgt.
Mit der Teilrente soll der Übergang in den Ruhestand erleichtert werden. Versicherte können bei einer Teilrente steuern, in welchem Maß sie noch arbeiten oder in den Ruhestand gehen wollen. Während einer Teilrente oder einer Altersvollrente erworbene Entgeltpunkte wirken sich mit Ablauf des Kalendermonats des Erreichens der Regelaltersgrenze und anschließend zum 1. Juli rentensteigernd aus."
Auffangpflichtversicherung §5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V
"Versicherungspflichtig sind ... Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben und
a) zuletzt gesetzlich krankenversichert waren oder
b) bisher nicht gesetzlich oder privat krankenversichert waren, es sei denn, dass sie zu den in Absatz 5 oder den in § 6 Abs. 1 oder 2 genannten Personen gehören oder bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit im Inland gehört hätten"
תגובות